Scheidungen: Sorgerecht bleibt meist bei beiden Elternteilen

Bei fast allen Scheidungen (96 Prozent) im Jahr 2013, bei denen gemeinschaftliche minderjährige Kinder betroffen waren, blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen (63.425 Verfahren), da weder Vater noch Mutter einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt hatten.

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte das Statistische Bundesamt mit. In 2.808 Verfahren wurde hingegen das Sorgerecht vom Familiengericht übertragen, darunter in fast drei Viertel der Verfahren (2.065) auf die Mutter. Nicht erfasst sind dabei Eheverfahren, in denen zunächst eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung beantragt, dieser Antrag dann aber vor der Entscheidung wieder zurückgezogen wurde.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.05.2015

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