Schily mahnt in Terrorkrise zur Besonnenheit

Der frühere Bundesinnenminister Otty Schily (SPD) warnt Bundesregierung und Bürger in einem Gastbeitrag für "Bild" (Donnerstag) davor, angesichts der Terrorgefahr in Deutschland die Nerven zu verlieren.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Terror wirkt, wenn Menschen Angst haben und Politiker Angst zeigen. Dieser Logik der Bombenleger und Selbstmordattentäter dürfen wir nicht erliegen, müssen jede Lage, jeden Hinweis, jede Warnung zügig analysieren und daraus Schlüsse ziehen, ohne jede Panik, kühl bis ins Herz hinein", schreibt Schily. Allerdings erfordere es der IS-Terror, die Sicherheitsorgane in Deutschland weiter zu stärken - "personell, materiell und inhaltlich".

Die Bundesrepublik benötige mehr und besser ausgerüstete Beamte bei den Polizeibehörden des Bundes und der Länder, bei Staats- und Verfassungsschutz und bei den Geheimdiensten, dürfe sich aber dennoch nicht in einen Polizeistaat verwandeln, so Schily. Zudem müsse der Staats- und Verfassungsschutz bei der Beobachtung von radikalen Moscheen und Imamen personell unterstützt werden. Dazu gehöre auch die Sprachausbildung von Beamten und die entsprechende Ausbildung von Sonderkommissionen.

Außerdem müsse der Staat gezielt gegen Imame, die in Gefängnissen Häftlinge radikalisieren und für den Terrornachwuchs rekrutieren, vorgehen. Nötig ist nach Auffassung des früheren Bundesinnenministers außerdem eine Intensivierung der Zusammenarbeit von Geheimdiensten, Verfassungsschutz und Polizei mit allen Organen der inneren Sicherheit: "Diese Behörden müssen nun noch enger zusammenarbeiten, Informationen auf schnellstem Wege austauschen", erklärt Schily. Der Ex-Minister verlangte darüber hinaus, dass radikale Islamisten, die mit deutschem Pass in Krisenregionen reisen und dort für den IS und andere Terrorgruppen kämpfen, um anschließend in Deutschland ihren "Gotteskrieg" fortzuführen, "mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft" werden.

"Diese angehenden Terror-Schläfer müssen notfalls durch Entzug von Reisepass und Einreisegenehmigung an der Rückkehr gehindert werden. Oder, falls möglich, auch durch den Entzug der Staatsbürgerschaft", schreibt Schily.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.11.2015

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