Schneider: Geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Sterbehilfe reicht nicht

Die geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Sterbehilfe reicht der evangelischen Kirche nicht aus.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Jemandem zum Sterben zu verhelfen, "darf kein Geschäftsmodell sein", sagte der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Präses Nikolaus Schneider, der "Neuen Rhein-Zeitung". Die nach dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht verbotene, aber organisierte Sterbehilfe ohne Gewinnerzielungsabsicht sehe er "kritisch". Schneider: "Das ist ein derart intimer Bereich, der gehört in die Familie, in enge Freundschaften oder eine andere sehr vertrauensvolle Beziehung - aber nicht in eine anonyme Organisation."

Werde die organisierte Sterbehilfe nicht auch verboten, besteht nach seinen Worten die Gefahr, "dass die Grenzen zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe verschwimmen". Schneider: "Was passiert zum Beispiel, wenn sich ein Verein Unkosten erstatten lässt?"

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.01.2013

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