Schröder weist rechtliche Bedenken gegen Betreuungsgeld zurück

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat rechtliche Bedenken gegen das geplante Betreuungsgeld zurückgewiesen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Dafür gibt es ja die Verfassungsressorts, das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium", sagte Schröder der Tageszeitung "Die Welt" (Montagausgabe). "Die bekommen den Entwurf bevor er zum Gesetz wird. Und die beurteilen dann die Verfassungsmäßigkeit."

Zuvor hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) davor gewarnt, dass die Leistung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern könnte. "Die Frage, ob das Betreuungsgeld verfassungsgemäß ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab", sagte sie der "Welt". "Die Frage wird sein, ob Grundsätze der Gleichbehandlung verletzt werden."

Es sei damit zu rechnen, dass Gegner des Betreuungsgeldes vor das Bundesverfassungsgericht zögen. "Die Bundesregierung sollte nicht riskieren, in Karlsruhe zu scheitern." Die stellvertretende FDP-Vorsitzende sagte, sie wolle den Beschluss des Koalitionsauschusses zum Betreuungsgeld nicht infrage stellen.

"Wahr ist allerdings, dass es im Widerspruch zu der Sparpolitik steht, die sich die Regierung vorgenommen hat", kritisierte sie. Leutheusser-Schnarrenberger nannte es fraglich, ob es angesichts des Streits in der Union eine Mehrheit in der Koalition für das Betreuungsgeld gibt. "Die Führungen von CDU und CSU werden sich überlegen müssen, ob sie daran festhalten."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.04.2012

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