Schwedischer Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Assange bleibt bestehen

Der schwedische Haftbefehl gegen den Gründer der Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, bleibt bestehen.

Stockholm (dts Nachrichtenagentur) - Der Oberste Gerichtshof in Stockholm wies am Donnerstag Assanges Klage zurück. Die schwedischen Ermittlungsbehörden werfen dem gebürtigen Australier Vergewaltigung und sexuelle Belästigung von zwei Frauen vor. Assange hatte die Vorwürfe stets bestritten und als Kampagne gegen Wikileaks bezeichnet.

Inzwischen fahndet auch Interpol mit einem internationalen Haftbefehl nach dem Aktivisten. Dieser soll sich britischen Medienberichten zufolge derzeit in Großbritannien aufhalten. Wie die Zeitung "The Independent" schreibt, habe Assange die britische Polizei bereits im Oktober über seine Ankunft im Land informiert und seine Kontaktdaten übermittelt.

Der 39-Jährige sei laut der Zeitung "The Times" jedoch nicht festgenommen worden, weil der von den schwedischen Behörden ausgefüllte Haftbefehl nicht korrekt gewesen sei. Wikileaks hatte Anfang der Woche rund 250.000 Geheimdokumente aus dem US-Außenministerium veröffentlicht und damit für weltweite Aufregung gesorgt. Die Enthüllungsplattform hatte bereits in den vergangenen Monaten mit Geheimdokumenten zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak international Aufsehen erregt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.12.2010

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