Schwenn: Gerichte bei Sexualdelikten unsensibel

Der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn hat die Justiz in Deutschland kritisiert, nicht sensibel genug mit Sexualdelikten umzugehen.

Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Der Fall der Lehrerin Heidi K., die derzeit in Darmstadt vor Gericht steht, weil sie einen Kollegen fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt haben soll, sei dafür ein gutes Beispiel. "Falschbeschuldigerinnen können weiterhin risikolos ihre Behauptungen in die Welt setzen und Leben zerstören", kritisierte Schwenn in der "Welt am Sonntag". Es sei eine Ausnahme, dass es jetzt im Fall Heidi K. überhaupt zur Hauptverhandlung komme.

"Normalerweise versuchen die Staatsanwaltschaften ihres schlechten Gewissens wegen alles, um solche Fälle unter den Teppich zu kehren." Heidi K. hatte 2001 ihren Kollegen beschuldigt, sie in der Schule missbraucht zu haben. Der Mann war dafür zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, die er auch absaß.

Erst 2011, zehn Jahre später, wurde ihm in einem Wiederaufnahmeverfahren zweifelsfrei die Unschuld bescheinigt. Kurz darauf verstarb er verarmt und verbittert. Seit Mai wird nun gegen Heidi K. in Darmstadt wegen schwerer Freiheitsberaubung verhandelt.

Sie soll den Mann beschuldigt haben, um sich seiner im Kampf um einen besseren Posten zu entledigen, so die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Ihr drohen zehn Jahre Haft. Schwenn, der neben anderen den Wettermoderator Jörg Kachelmann gegen Missbrauchsvorwürfe verteidigt hatte, ist überzeugt, dass in manchen Gerichten aus falsch verstandenem Opferschutz die Rechte von Beschuldigten nicht genug beachtet werden: "Wenn Opferschutz und Voreingenommenheit dazu führen, dass man kritische Fragen unterlässt, führt das zu Fehlurteilen", sagte Schwenn.

Am Montag werden in Darmstadt die Plädoyers im Fall Heidi K. gehalten, das Urteil wird für Mitte September erwartet.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.09.2013

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