Seehofer: NPD darf nicht Profiteur des Urteils zur Drei-Prozent-Hürde werden

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen zu kippen, fordert die CSU größere Anstrengungen zum Verbot der rechtsextremistischen NPD: "Die NPD darf nicht Profiteur des Karlsruher Richterspruchs werden", sagte der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer der "Welt" und legte der Bundesregierung nahe, entgegen ihrer bisherigen Haltung einen eigenen Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das NPD-Verbotsverfahren sollte jetzt mit Nachdruck betrieben werden, auch vom Bund." Im vergangenen Jahr hatte sich nur die Länderkammer, der Bundesrat, dazu durchgerungen, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten gemeinsam einen ersten Versuch unternommen, die rechtsextremistische Partei verbieten zu lassen, waren im März 2003 allerdings in Karlsruhe gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht begründete dies damit, dass Bundes- und Landesverbände der Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes, sogenannten V-Leuten, durchsetzt seien. Die Richter erklärten, es seien zu viele davon, um ein faires Verfahren zu garantieren. Seehofer fügte hinzu, mit dem Urteil zur Drei-Prozent-Hürde halte sich die CSU nicht lange auf.

"Die CSU schaut bei der Europawahl auf sich selbst und nicht auf die anderen", sagte er. "Wir machen unser Ding, und das heißt: Wer ein starkes Bayern in Europa will, muss CSU wählen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.02.2014

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