Seehofer verlangt Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption

Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption auch zehn Jahre nach deren Verabschiedung noch nicht ratifiziert: CSU-Chef Horst Seehofer will das jetzt ändern.

München (dts Nachrichtenagentur) - Er sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe), es sei "nicht imagefördernd", dass Deutschland die Konvention bislang nicht ratifiziert habe und sich damit in Gesellschaft mit Ländern wie Syrien und Sudan befinde. "Bevor wir pausenlos rechtfertigen, warum wir das Abkommen nicht ratifizieren, sollten wir es ratifizieren." Deshalb müsse man sich auch um den dafür notwendigen "nationalen Gesetzgebungsbedarf - Stichwort Abgeordnetenbestechung - kümmern".

Um die UN-Konvention ratifizieren zu können, müsste Deutschland zunächst das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung verschärfen. Dies lehnen Union und FDP bisher aber ab. Zuletzt hatten sie Ende Juni entsprechende Gesetzentwürfe der Opposition im Bundestag niedergestimmt.

Die Koalitionsfraktionen befürchten Einschränkungen des freien Mandats, falls die Gesetze verschärft werden. Seehofer wies dieses Argument zurück. Er sagte der SZ, die Ratifizierung der UN-Konvention und dazu nötige Änderungen bei den Regeln gegen Abgeordnetenbestechung seien "notwendig" und "beeinträchtigen in keiner Weise die Ausübung des freien Mandats".

Diese sei "ja kein rechtsfreier Raum". Im Falle eines Wahlsieges wolle er, dass dies auch "in der Koalitionsvereinbarung" festgelegt werde, sagte Seehofer. Bisher ist in Deutschland lediglich der direkte Stimmenkauf für eine Abstimmung strafbar.

Der Tatbestand ist so eng gefasst, dass er keine große Relevanz hat. Um die UN-Konvention ratifizieren zu können, müsste er erweitert werden. Die Konvention war 2003 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Deutschland hat das Übereinkommen noch im selben Jahr unterzeichnet, aber - anders als 167 andere Staaten - bis heute nicht ratifiziert. In dem Übereinkommen verpflichten sich die Staaten, alle Amtsträger im Bestechungsfall zu bestrafen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.08.2013

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