Sicherungsverwahrung: Gewalttäter sollen künftig in Heimen untergebracht werden

"Psychisch gestörte Gewalttäter" sollen in Zukunft in Heimen untergebracht werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dieser Kompromiss im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Sicherheitsverwahrung wurde am Donnerstag von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgestellt. Die Zuständigkeit und Kontrolle der Einrichtungen solle bei den einzelnen Bundesländern liegen. Überdies solle es "etwas anderes als Strafhaft, aber auch etwas anderes als die Unterbringung psychisch Kranker" werden, sagte de Maizière.

Die "Therapierung" der einzelnen Straftäter sei das Hauptziel, so Leutheusser-Schnarrenberger. Die Diskussion ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der im Dezember 2009 die Sicherungsverwahrung als menschenrechtswidrig einstufte, entfacht worden. Demnach könnten nun 80 "Altfälle", die sich derzeit noch in Sicherheitsverwahrung befinden, entlassen werden.

Der Gerichtshof kritisierte die Sicherheitsverwahrung als eine "zusätzliche Strafe". Zudem wurde die bis 1998 geltende Anhebung der zehnjährigen Höchstdauer beanstandet. Nach Angaben vom Bundesinnenminister sollen die Grundsätze zur neuen Sicherheitsverwahrung nun schon in der nächsten Woche bearbeitet werden.

Leutheusser-Schnarrenberger und de Maizière rechnen mit ausreichend positiven Stimmen aus den Bundesländern für die Umsetzung des Konzepts.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.08.2010

Zur Startseite