Soli-Integration in Einkommensteuer komplizierter als erwartet

Die bei den Bund-Länder-Finanzberatungen diskutierte Übertragung des Solidaritätszuschlages in den Einkommensteuertarif ist komplizierter als erwartet.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge aus Berechnungen des Bundesfinanzministeriums hervor. Dabei versuchten die Experten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), den Solizuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuerschuld so in den Tarif einzubauen, dass niemand mehr zahlen muss als bisher. Da der Soli bis zu einer jährlichen Steuerlast von 972 Euro (Verheiratete 1.944 Euro) gar nicht und in einer darüber liegenden Gleitzone nur teilweise erhoben wird, dürfte der künftige Steuertarif bis zu einem Jahreseinkommen von 13.469 Euro (Verheiratete 26.938 Euro) nicht verändert werden.

Der Spitzensteuersatz (ab 52.882 Euro) läge dagegen in allen Tarifmodellen bei 44,31 statt 42 Prozent, die sogenannte Reichensteuer ab 250.731 Euro Jahreseinkommen bei 47,47 statt bisher 45 Prozent, so "Focus" unter Berufung auf die ihm vorliegenden Unterlagen. "Für den dazwischen liegenden Bereich zu versteuernder Einkommen (13.470 bis 52.881 Euro) gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten", hieß es in einer Erläuterung des Finanzministeriums. Bei einem Verzicht auf einen Ausgleich an anderer Stelle würde der Bund den Berechnungen zufolge 10,8 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verlieren.

Knapp die Hälfte davon käme bei den Bürgern als Entlastung an. Die Länder könnten 4,4 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen verbuchen, die Gemeinden 1,2 Milliarden. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag in Höhe von aktuell rund 15 Milliarden Euro fließen ausschließlich dem Bund zu.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.10.2014

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