Sozialabgaben für Gutverdiener sollen 2013 steigen

Die von der Bundesregierung geplante Senkung der Rentenbeiträge wird nicht allen Arbeitnehmern die erhoffte Entlastung bringen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Im Gegenteil, für viele Beschäftigte dürften die Sozialabgaben im kommenden Jahr sogar steigen. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagausgabe) plant das Arbeitsministerium von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung für das kommende Jahr deutlich anzuheben. Dadurch steigt insbesondere für Gutverdiener die Abgabenlast.

Trotz der geplanten Absenkung der Rentenbeiträge von 19,6 auf 19 Prozent kommen so auf einen westdeutschen Single mit einem Bruttoeinkommen von 5.800 Euro monatlich zusätzliche Abgaben von jährlich 67 Euro. Wer verheiratet ist und zwei Kinder hat, muss im schlechtesten Fall sogar mit zusätzlichen Abgaben von etwa 96 Euro rechnen. Das haben Berechnungen des Berliner Steuerprofessors Frank Hechtner ergeben.

"Weil die höheren Beitragsbemessungsgrenzen die Rentensenkung auffressen, ergibt sich für einen westdeutschen Single mit einem Einkommen von 5.800 Euro brutto ein Nachteil von 5,61 Euro im Monat", sagte Hechtner. Wer verheiratet ist und zwei Kinder hat, habe beim selben Verdienst sogar ein monatliches Minus von 7,99 Euro zu verbuchen. Für Ostdeutsche Singles mit einem Einkommen von mehr als 4.900 Euro monatlich gibt es übrigens keine Einbußen.

Sie haben allerdings auch nicht mehr Geld in der Tasche. Denn nach Hechtners Berechnungen gleichen sich die Effekte der Beitragssenkung und die höhere Bemessungsgrundlage aus. Die "Sozialversicherungsrechengrößenverordnung" soll Mitte Oktober vom Kabinett beschlossen werden.

Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" werden die darin festgelegten Bemessungsgrenzen deutlich steigen. Musste man bislang bis zu einem monatlichem Brutto von 3.825 Euro Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wird diese Abgabe im kommenden Jahr bis zu einem Betrag von 3.937,50 Euro fällig. Noch deutlicher stiegen die Grenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Hier sind künftig Abgaben auf zusätzliche 200 Euro des Einkommens fällig, denn die Bemessungsgrenze steigt auf 5.800 Euro ,im Osten von 4.800 auf 4.900 Euro.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.09.2012

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