Sozialgericht: Kündigung des Hausarzt-Vertrages in Bayern durch AOK rechtmäßig

Die Kündigung des Hausarzt-Versorgungsvertrages in Bayern durch die AOK im Dezember 2010 war rechtmäßig.

München (dts Nachrichtenagentur) - Dies hat das Sozialgerichts München am Freitag entschieden und wies damit die Klage des Bayerischen Hausärzteverbandes zurück, der die fristlose Kündigung des Hausärztevertrages juristisch angefochten hatte berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Wie das Gericht mitteilte, war Bayerns größte Krankenkasse berechtigt, wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen des Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) den Versorgungsvertrag zum 31.12.2010 fristlos zu kündigen. Durch die Androhung des kollektiven Systemausstiegs habe der Bayerische Hausärzteverband eine "Drohkulisse" aufgebaut, mit der er unter anderem die AOK als beteiligte Krankenkasse zum Eingehen auf seine künftigen Vergütungsforderungen drängen wollte.

Der Hausärzteverband habe es dabei in Kauf genommen, dass die hausärztliche Versorgung in Bayern zumindest vorübergehend und in Teilen nicht mehr sichergestellt gewesen wäre. Jedenfalls wäre dies ungewiss gewesen. Ein Aufruf zum kollektiven Zulassungsverzicht, wie ihn der BHÄV als Berufsverband gefördert und organisiert habe, sei gesetzeswidrig, stellte das Sozialgericht München klar.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.01.2011

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