Sozialrichter hält Hartz-IV-Reform für verfassungswidrig

Der hessische Sozialrichter Jürgen Borchert, dessen Senatsvorlage maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Hartz-IV-Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden, hält auch die neu berechneten Regelbedarfe für verfassungswidrig.

Darmstadt (dts Nachrichtenagentur) - "Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, den Regelbedarf transparent und nachvollziehbar zu ermitteln, wurde nicht erfüllt", sagte Borchert der "Welt". "Das Ministerium hat wieder hinter verschlossenen Türen gerechnet", kritisierte Borchert. Der hessische Sozialrichter warf der Regierung vor, die Regelsätze aus fiskalischen Gründen passend gerechnet zu haben, und fügte an, dass aus seiner Sicht eine erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unvermeidlich erscheine, "wenn der Entwurf so Gesetz wird".

"Die Regierungsmehrheit läuft in Karlsruhe ins offene Messer", warnte Borchert. Der Richter ist einer der Sachverständigen, die an diesem Montag zur Anhörung über die Hartz-IV-Reform in den Bundestag geladen sind. Vertreten sind auch die Arbeitgeber, Gewerkschaften, Sozialverbände und Kommunen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.11.2010

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