Sperrklausel bei Europawahl: Bundesverfassungsgericht verhandelt im Dezember über Klagen

Das Bundesverfassungsgericht wird am 18. Dezember mündlich über die Klagen mehrerer kleiner Parteien gegen eine Sperrklausel bei der Europawahl verhandeln.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Unter den Klägern befinden sich die Freien Wähler, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Piraten und die NPD, berichtet der "Spiegel". Mit einem Urteil sei frühestens im Februar kommenden Jahres zu rechnen, hieß es. Fachleute des Bundesinnenministeriums hatten davor gewarnt, für die Wahl zum Europäischen Parlament erneut eine Sperrklausel einzuführen, wie sie der Bundestag mit Billigung des Bundesrats im Juni beschlossen hat.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2011 die Fünfprozenthürde für Europawahlen verworfen hatte, kamen die Ministerialbeamten zu dem Schluss, die "tragenden Gründe" des Karlsruher Urteils sprächen "gegen die Implementierung einer Sperrklausel jedweder Art bei der Europawahl"; anders als bei der Bundestagswahl fehle es bei dieser Wahl "an zwingenden Gründen, in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen". Dennoch beschloss der Bundestag eine Drei-Prozent-Sperrklausel. Dass bis zu dem Urteil des Verfassungsgerichts Ungewissheit über die Gültigkeit der neuen Drei-Prozent-Sperrklausel bestehe, stelle kleine Parteien vor eine "Zerreißprobe", sagt ÖDP-Chef Sebastian Frankenberger dem Nachrichtenmagazin.

Es sei "viel einfacher, Kandidaten zu finden, wenn eine reale Erfolgschance besteht", so Frankenberger, "auch den ganzen Wahlkampf richtet man anders aus". Die nächste Europawahl findet am 25. Mai 2014 statt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.10.2013

Zur Startseite