Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe Edathys zurück

Die Staatsanwaltschaft Hannover wehrt sich gegen den Vorwurf von Sebastian Edathy, bei mehreren Durchsuchungen am 10. Februar die Immunität des Ex-SPD-Abgeordneten missachtet zu haben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Durchsuchungen sind auf rechtsstaatlichem Wege und ohne Grundrechtsbruch zustande gekommen", sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Edathys Anwalt Christian Noll habe am 10. Februar schriftlich darauf hingewiesen, dass sein Mandant am 7. Februar auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet habe und folglich seine Immunität erloschen sei. Aufgrund dieser Angabe und der damaligen Presseveröffentlichungen sei man davon ausgegangen, dass den Durchsuchungen nichts im Wege stehe.

"Wir werden die Vorwürfe noch prüfen, nehmen aber an, dass sie für das Verfahren keine Rolle spielen", so Klinge. "Es kommt nicht auf eine Einschätzung an, sondern darauf, ob jemand Abgeordneter ist oder nicht", sagte Edathys Anwalt Noll. Edathy wirft der Staatsanwaltschaft Verfassungsbruch vor, weil er laut Bundestag noch bis zum Ablauf des 10. Februar durch seine Immunität geschützt gewesen sei.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.05.2014

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