Staatsleistungen an Kirchen: Experten für Umwandlung in Religionssubvention

Namhafte Staatsrechtler haben eine Umwandlung der umstrittenen Staatsleistungen an die Kirchen in eine allgemeine Religionssubvention vorgeschlagen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die staatlichen Zuwendungen müssen so definiert und begründet werden, dass davon alle Religionen profitieren können, also auch Islam und Judentum", sagte der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität der "Welt". Zustimmung signalisierte auch der Leiter des kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans-Michael Heinig: "Vorschläge für eine Umwandlung des Staatsleistungen in eine Religionssubvention sind durchaus bedenkenswert", sagte der Göttinger Staatsrechtler dem Blatt. "Staatsleistungen und Religionssubventionen nähern sich in der Praxis schon an verschiedenen Stellen an", sagte Heinig und fügte hinzu: "Dass in diese Neuordnung mit einer geregelten Religionssubvention auch die islamischen Dachverbände einbezogen werden, halte ich für absolut richtig."

Allerdings müssten dafür nach Ansicht von Heinig "die islamischen Gruppen nachweisen, dass sie hinreichend repräsentative Organisationen mit geregelter Mitgliedschaft sind". Hintergrund der Vorschläge ist die seit Jahren ergebnislose Diskussion über die sogenannten Staatsleistungen, die 14 Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) in Höhe von jährlich rund 480 Millionen Euro an katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen zum Ausgleich für Vermögensverluste der Kirchen im 19. Jahrhundert zahlen. Obwohl das Grundgesetz die "Ablösung" dieser Leistungen verlangt, gibt es bisher weder auf Bundes- noch Länderebene einen Gesetzesplan zu ihrer Beendigung oder Umwandlung.

Bei seinem Diskussionsvorstoß geht es Christian Waldhoff "nicht um Kirchenkritik, sondern umgekehrt darum, dass wir für das in der Tat vorhandene Problem eine Lösung findet, die im Interesse der Kirchen liegt, nämlich um eine religionsfreundliche Lösung", betonte Waldhoff in der "Welt". Realisiert werden könne sein Vorschlag, wenn zunächst der Bund auf der Basis des Ablösungsauftrags im Grundgesetz "ein Rahmengesetz" vorlege, mit dem die Verpflichtungen gegenüber den Kirchen infolge des Säkularisation des 19. Jahrhunderts "in regelmäßige Religionszuwendungen des Staates überführt werden". Dazu müsste nach Ansicht von Waldhoff gegebenenfalls auch die Verfassung geändert werden.

"Und es müsste gewährleistet werden, dass auch andere Religionen in den Genuss solcher Zuwendungen kommen können."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.11.2015

Zur Startseite