Staatsrechtler: Euro-Kritiker können Karlsruher ESM-Entscheidung nicht verzögern

Der Staatsrechtler Joachim Wieland von der Verwaltungshochschule Speyer hält es für aussichtslos, die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über den Rettungsschirm ESM zu verzögern.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dem Vorhaben der eurokritischen Initiative um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber, die mittels einer Verfassungsbeschwerde erzwingen will, dass die Karlsruher Richter zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über das Thema abwarten, räumt er keine Chancen ein. "Es ist nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht wegen des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg von seiner Terminplanung abweicht", sagte Wieland "Handelsblatt-Online". Der EuGH sei im Verhältnis zum BVerfG "keine höhere Instanz".

Beide Gerichte stünden in einem Kooperationsverhältnis und urteilten über unterschiedliche Gegenstände, erläuterte Wieland. Karlsruhe entscheide über die Vereinbarkeit der Verträge über ESM und Fiskalpakt mit dem Grundgesetz, die Luxemburger Richter über die Vereinbarkeit mit Unionsrecht. "Beide Entscheidungen stehen rechtlich selbständig nebeneinander und sind voneinander unabhängig", unterstrich der Jurist.

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, sieht eine mögliche Verzögerung der ESM-Entscheidung gelassen. Grundsätzlich ändere dies nichts an der Kompetenz des BVerfG und seiner bisherigen Rechtsprechung. "Eine Verzögerung muss – wenn es den Regeln entspricht – akzeptiert werden, dürfte aber für sich genommen nichts an der eigentlichen Urteilsfindung ändern", sagte Hüther "Handelsblatt-Online".

"Die Position des BVerfG stärkt so oder so die deutsche Position, die jede Automatik von Hilfen ohne Parlamentsbeteiligung ablehnt." Der Wirtschaftsjurist Kerber hält den Termin 12. September für das Karlsruher Urteil über die Eilklagen gegen das Euro-Rettungspaket nun für "überholt". In ihrer am vergangenen Freitag dem Gericht zugeleiteten Verfassungsklage verbunden mit einem Eilantrag argumentieren sie, dass beim EuGH die Beschwerde des irischen Abgeordneten Thomas Pringle zur Entscheidung vorliege.

Der EuGH soll demnach klären, ob der geplante dauerhafte Euro-Stabilitätsmechanismus ESM mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Die Frage bezieht sich insbesondere auf die sogenannte No-Bailout-Klausel, wonach ein Mitgliedsstaat nicht für die finanziellen Verpflichtungen eines anderen Mitgliedsstaats zur Verantwortung gezogen werden darf. Angerufen wurde der EuGH in der Sache vom irischen Supreme Court.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.08.2012

Zur Startseite