Staatsrechtler hält neuen Glücksspielstaatsvertrag für verfassungswidrig

Vor dem Beginn der Ministerpräsidenten-Konferenz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag am kommenden Donnerstag hat der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart die geplanten Änderungen als verfassungswidrig kritisiert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Diese führten dazu, dass einzelne Länder oder eine Minderheit von Ländern von der Mehrheit verpflichtet würden, Maßnahmen zu treffen oder hinzunehmen, denen sie nicht zugestimmt hätten, schreibt Degenhart in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt": "Dieser Regelungsvorschlag ist verfassungswidrig." Vorgesehen ist ein "ländereinheitliches Verfahren". Danach sollen die Glücksspielaufsichtsbehörden jeweils eines Landes mit Wirkung für alle Länder Erlaubnisse erteilen und die Aufsicht ausüben.

Entscheidendes Instrument für die Durchsetzung des ländereinheitlichen Verfahrens soll dabei ein neu zu schaffendes "Glücksspielkollegium" aus Vertretern der 16 Länder sein. Dessen Beschlüsse sind für die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder verbindlich. Dies soll auch für die Länder gelten, die den Beschlüssen nicht zugestimmt haben "Verfassungsrechtlich ist dies höchst zweifelhaft: Im Bundesstaat des Grundgesetzes können die Beteiligten ihre Kompetenzen nicht einfach auf andere übertragen", meint Staatsrechtler Degenhart.

Wenn Hoheitsgewalt ausgeübt werde, müssten die Entscheidungen der Behörden eines Landes von diesen Behörden gegenüber dem Parlament dieses Landes verantwortet werden. "Dies ist bei Geltung des Mehrheitsprinzips nicht mehr gewährleistet", sagte Degenhart. Verfassungsrechtliche Legitimationszusammenhänge würden unterbrochen.

Es fehle die Rückbindung zum Land als Hoheitsträger und zu dessen Parlament und damit an einer entscheidenden Voraussetzung demokratischer Legitimation.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.12.2011

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