Staatsrechtler verteidigen Gauck

Nach Einschätzung mehrerer Staatsrechtler hat Bundespräsident Joachim Gauck mit seinen kritischen Äußerungen zu einer möglichen rot-rot-grünen Koalition unter Führung der Linkspartei in Thüringen seine Kompetenzen nicht überschritten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Sie nehmen dabei Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer, in dem es dem Staatsoberhaupt ausdrücklich erlaubt worden ist, NPD-Anhänger als "Spinner" zu bezeichnen. Das Bundesverfassungsgericht habe im Juni Aufgaben und Grenzen des Amtes umschrieben. "Danach widerspricht es nicht den Repräsentations- und Integrationsfunktionen des Bundespräsidenten, wenn er - auch zu politischen Parteien - deutlich Stellung bezieht, solange er nicht willkürlich ausgrenzt. Seine aktuellen Äußerungen halten sich klar in diesem Rahmen", sagte Christian Pestalozza, Verfassungsrechtler an der Freien Universität Berlin, dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe). Gaucks Aussagen gäben "eine nachvollziehbare und offenbar öfter geteilte Sorge" wieder, sagte der Jurist weiter. "Sollten sie das eine oder andere Mitglied der Thüringer SPD beeindrucken, so wäre auch dies kein Grund, eine Grenzüberschreitung anzunehmen", fügte Pestalozza hinzu.

Die SPD-Mitglieder in Thüringen können heute noch ihr Votum zur möglicherweise ersten rot-rot-grünen Landesregierung in Deutschland abgeben. "Unabhängig davon: Sollte es zu Rot-Rot-Grün kommen, gibt dies der Thüringer Linken die beste Gelegenheit, die Sorge des Bundespräsidenten zu zerstreuen", so Pestalozza. Ähnlich äußerte sich der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Joachim Wieland.

Wieland hatte als Prozessbevollmächtigter des Bundespräsidenten in dem Organstreitverfahren, das die NPD gegen ihn angestrengt hatte, das Urteil erstritten, in dem die Karlsruher Richter dem Bundespräsidenten für seine Äußerungen einen weiten Spielraum zugebilligt haben. "Der Bundespräsident darf in Wahrnehmung seiner Repräsentations- und Integrationsaufgabe auf von ihm identifizierte Fehlentwicklungen und Risiken hinweisen, auch wenn die von einer bestimmten politischen Partei ausgehen", sagte Wieland dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe). Äußerungen des Bundespräsidenten seien nach der Verfassungsrechtsprechung nicht zu beanstanden, solange sie erkennbar einem Gemeinwohlziel dienten und nicht auf die Ausgrenzung einer Partei um ihrer selbst willen angelegt seien, fügte Wieland zur Begründung hinzu.

Er sei überdies "von Verfassungs wegen" nicht verpflichtet, sich am Leitbild eines "neutralen" Bundespräsidenten zu orientieren. "Seine kritischen Äußerungen zu den politischen Vorstellungen der Linkspartei halten sich noch innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens", betonte Wieland.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.11.2014

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