Staatsrechtler von Arnim kritisiert Ehrensold für Wulff

Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes, dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff den Ehrensold zu gewähren, ist auf scharfe Kritik des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim gestoßen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Jetzt haben Beamte, die kürzlich noch Untergebene und politische Weggenossen von Wulff waren, darüber entschieden. Da stellt sich die Frage ihrer Unbefangenheit", sagte von Arnim der "Neuen Presse". Man hätte wenigstens warten können, bis Joachim Gauck im Amt ist, kritisierte der Staatsrechtler.

So gebe es keine gerichtliche und keine politische Kontrolle. Hätte etwa die Bundesregierung darüber entschieden, gäbe es eine Kontrolle des Bundestages. "Die Bundesregierung wäre meiner Ansicht nach ohnehin die richtige Adresse für eine solche Entscheidung gewesen", betonte von Arnim.

Er sprach sich für ein Übergangsgeld für ausgeschiedene Bundespräsidenten für bis zu zwei Jahren aus. Im Fall einer Verurteilung sollte dringend geprüft werden, ob das Beamtengesetz auch auf den Ex-Bundespräsidenten übertragbar sei: "Beamte, die wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit verurteilt werden, verlieren ab einem bestimmten Strafmaß ihr Ruhegehalt", so der Staatsrechtler.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.03.2012

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