Staatsrechtler warnen vor schwarz-roter Übermacht

Die Übermacht der Bundestagsfraktionen von Union und SPD im Falle einer Großen Koalition könnte nach Ansicht des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht öfter nach politischen Entscheidungen eingreifen muss.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Degenhart begründet dies mit dem Umstand, dass CDU/CSU und SPD in einer Koalition über die Zwei-Drittel-Mehrheit für Verfassungsänderungen oder auch für Entscheidungen im Rahmen der EU verfügen, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen werden müssen. Die Mehrheiten von Union und SPD seien "so komfortabel, dass sie auch, anders als noch bei den diversen Euro-Rettungsaktionen, auf innerparteiliche Abweichler keine Rücksicht mehr nehmen müssten", sagte Degenhart "Handelsblatt-Online". "Nicht nur die Balance zwischen Mehrheit und Opposition wäre verschoben, sondern auch die zwischen Regierung und Parlament", gibt er zu bedenken und fügte hinzu.

"In der Folge wird das Bundesverfassungsgericht noch stärker als bisher als Hüter der Verfassung agieren müssen, womit es auf Dauer überfordert sein dürfte." Das Grundproblem sieht Degenhart darin, dass die Opposition bei einem schwarz-roten Regierungsbündnis kein Gesetz vom Verfassungsgericht per Normenkontrollklage überprüfen lassen kann. "Was die Normenkontrollanträge betrifft, wäre eine Grundgesetzänderung erforderlich", sagte Degenhart.

Dazu wären nur die Mehrheitsfraktionen in der Lage.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.10.2013

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