Stasi-Unterlagenbehörde Gesetz soll Lösung für stasi-belastete Mitarbeiter bringen

Die schwarz-gelbe Koalition will die in der Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigten 47 ehemaligen Stasi-Mitarbeiter per Gesetz aus der Behörde entfernen und auf andere Posten in der Bundesverwaltung versetzen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das kündigte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reiner Deutschmann, gegenüber der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Montag-Ausgabe) an. "Es kann nicht sein, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter in der Behörde arbeiten", sagte er dem Blatt. "Deshalb ist jetzt vorgesehen, das in den Text des Stasi-Unterlagen-Gesetzes mit hineinzunehmen."

Union und FDP seien sich in dieser Absicht einig. Dem Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde, Roland Jahn, sei es "recht, dass das im Gesetz auftaucht, weil alles andere noch nicht so gegriffen hat, wie wir uns das vorstellen". In dem Gesetz werde "stehen, dass jemand, der offiziell oder inoffiziell für die Stasi gearbeitet hat, nicht in der Behörde tätig sein darf", so Deutschmann.

Das "kann auch rückwirkend wirksam werden". Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) kritisierte das Vorhaben in der "Mitteldeutschen Zeitung" mit den Worten: "Eine Lex Jahn halte ich für rechtspolitisch problematisch." Darüber hinaus sei das Vorhaben "weiße Salbe".

Denn eine rückwirkende Inkraftsetzung sei grundgesetzwidrig. Der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland betonte ebenfalls: "Man kann ein Beschäftigungsverhältnis nicht rückwirkend auflösen. Das ist Unsinn."

Er fügte hinzu: "Das Gesetz regelt den Umgang mit den Akten. Eine Passage darin aufzunehmen, was man mit Pförtnern oder Chauffeuren macht, ist ein Systembruch. Das passt gesetzessystematisch absolut nicht zusammen." Das Stasi-Unterlagen-Gesetz soll nach dem Willen der Koalition in diesem Herbst ohnehin geändert werden mit dem Ziel, Stasi-Überprüfungen für leitende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst über 2011 hinaus bis 2019 möglich zu machen. SPD und Grüne wollen dies nur in konkreten Verdachtsfällen zulassen. Die Koalition will das Gesetz nach Deutschmanns Angaben jetzt im Alleingang beschließen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.09.2011

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