Steinmeier widerspricht Eindruck der Einschränkung des Rederechts im Bundestag

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Frank-Walter Steinmeier, hat dem Eindruck widersprochen, mit dem vorliegenden Plan zur Neuordnung des Rederechts im Bundestag solle Abweichlern im Parlament das Rederecht genommen werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ich denke, das wird so nicht passieren", sagte er der "Leipziger Volkszeitung" (Montagausgabe). Er teile jedenfalls nicht "den durch Überschriften erweckten Eindruck". Möglicherweise, so Steinmeier, habe auch "Präsidialspitze" des Bundestages die geplante und zwischen den Fraktionen von Union, SPD und FDP Neuregelung "etwas zugespitzt darstellen wollen".

Der SPD-Politiker Peer Steinbrück hatte auf Nachfrage am Rand eines SPD-Wahlkampfauftrittes in Münster Skepsis gegen den Plan zum Ausdruck gebracht. Vor dem Hintergrund des wachsenden Zulaufs für die Piraten, der Ausdruck einer politischen Unzufriedenheit über die traditionelle Ansprache der Bürger durch die Parteien sei, hatte Steinbrück erklärt: "Man dürfe der Bevölkerung nicht den Zipfel des Verdachts liefern, es solle das Rederecht im Bundestag für andere, unbequeme Meinungen eingeschränkt werden". Bereits vor zwei Wochen hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, erklärt, es sei keine grundsätzliche Einschränkung des Rederechts geplant.

Er hatte auch bereits vor Journalisten die seit längerem bekannte geplante Klausel verteidigt, wonach der Bundestagspräsident Abgeordnete mit abweichender Fraktionsmeinung nur noch ausnahmsweise und lediglich drei Minuten lang reden lassen dürfe und dies auch nur "im Benehmen mit den Fraktionen". "Im Benehmen" bedeute nichts anderes, als dass der Parlamentspräsident seine Absichten zur Redeerteilung den Fraktionen mitzuteilen habe. Bislang darf jeder Parlamentarier ein Votum vor einer abschließenden Abstimmung fünf Minuten lang begründen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.04.2012

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