Stellungnahme: Rente mit 63 kaum umsetzbar

Die Deutsche Rentenversicherung hält die Rentenpläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in wesentlichen Teilen für nicht umsetzbar.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies ergibt sich aus einer vertraulichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zum Gesetzentwurf, die dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) vorliegt. Demnach fehlen entscheidende Daten, um das Vorliegen der Voraussetzungen für die neue abschlagfreie Rente mit 63 überhaupt prüfen zu können. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Versicherte ab Juli dieses Jahres bereits mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen können, wenn sie 45 Beitragsjahre erreicht haben.

Dabei sollen auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Leistungen der Arbeitsförderung, Übergangsgeld und Leistungen bei Krankheit angerechnet werden. Nicht berücksichtigt werden sollen dagegen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Arbeitslosenhilfe gab es für Langzeitarbeitslose, bis 2005 Hartz IV eingeführt wurde.

Das Problem ist nun, dass die Rentenversicherung auf den Rentenkonten der Versicherten Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gar nicht getrennt erfasst. Vor 1978 seien Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten gespeichert, heißt es. Bei der Rentenversicherung wisse man nicht, ob überhaupt Geld gezahlt wurde.

Für Zeiten zwischen 1978 und 2001 wurde zwar der Leistungsbezug erfasst, nicht aber, ob es Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gab, heißt es in der Stellungnahme. Ähnliche Datenlücken gebe es beim Krankengeld für Zeiten vor 1984. Die Schlussfolgerung der Rentenversicherung: Da Rückfragen bei der Bundesagentur für Arbeit nicht zielführend seien, da dort entsprechende Daten nicht so lange gespeichert werden, wäre "der Nachweis für das Vorliegen der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen vom Versicherten zu erbringen". Die Rentenversicherung geht aber davon aus, dass den Betroffenen dieser Nachweis nach so langer Zeit "häufig" nicht möglich sein wird.

In diesen Fällen "kann das Vorliegen der Voraussetzungen für die abschlagfreie Rente mit 63 nicht abschließend festgestellt werden." Ob Arbeitsministerin Nahles ihren Entwurf nun ändern wird, ist noch unklar. Das Ministerium verwies auf Anfrage auf die laufende Ressortabstimmung. "Einzelheiten des Vorhabens werden in diesem Verfahren, das nicht öffentlich ist, erörtert und geklärt", sagte ein Sprecher.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.01.2014

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