Stellwerk-Chaos: Netzagentur droht Bahn mit Zwangsgeld

Nach dem Eisenbahnbundesamt (EBA) reagiert nun auch die Bundesnetzagentur auf die Probleme der Deutschen Bahn im Stellwerk Mainz: Die Bahn-Tochter DB Netz AG erhielt nach "Handelsblatt"-Informationen aus der Netzagentur am Donnerstag einen Bescheid der Behörde, in dem ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro für den Fall angedroht wird, dass sie nicht "unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Betriebsbeeinträchtigungen" ergreift.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Damit wächst der Druck auf die Bahn, im Stellwerk Mainz durchzugreifen. Wegen Personalmangels im Mainzer Stellwerk müssen dort ganztägig Züge umgeleitet werden. Es kommt zu Verspätungen und Zugausfällen.

Das EBA hatte der DB Netz AG bereits Anfang der Woche in einem Bescheid aufgegeben, "unverzüglich den sicheren, für die Durchführung des planmäßigen Verkehrs erforderlichen, uneingeschränkten Betrieb des Stellwerkes Mainz wieder aufzunehmen". Auch die Bundesnetzagentur verpflichtet das Unternehmen nachzuweisen, dass es die behördliche Anweisung befolgt. Ausgangspunkt für den Bescheid sind nach Angaben der Netzagentur Beschwerden von Konkurrenten der Bahn, die sich darüber beklagen, dass sie verbindlich zugewiesene Zugtrassen im Mainzer Hauptbahnhof nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Ermittlungen hätten ergeben, dass es "wiederholte Verstöße gegen das Recht auf diskriminierungsfreien Eisenbahninfrastrukturzugang" gebe. Mit dem Bescheid wolle man dazu beitragen, dass die DB Netz AG "zeitnah die gegenwärtigen Betriebsbeeinträchtigungen in Mainz beseitigt", heißt es bei der Netzagentur. Nach Einschätzung der Bonner Behörde markieren die Probleme in Mainz nur die Spitze des Eisbergs.

Laut Netzagentur gibt es auch in den Stellwerken in Brandis-Beucha (Kreis Leipzig), Bebra, Berlin-Halensee, Berlin-Tempelhof, Lahnstein-Friedrichssegen (Rheinland-Pfalz), Mainz, Niederarnbach (Bayern), Zwickau (Sachsen) erhebliche Beeinträchtigungen des Betriebs.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.08.2013

Zur Startseite