Steuerbetrug: SPD erneuert Forderung nach Unternehmensstrafrecht

Die SPD hat ihre Forderung nach Einführung eines Unternehmensstrafrechts erneuert: "Beihilfe von Banken zu Steuerbetrug kann nicht hingenommen werden", sagte der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, "Handelsblatt-Online".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die SPD hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass eine Verschärfung bei der Bankenaufsicht und ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurden." Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus (CDU), wies hingegen auf die bereits bestehenden Möglichkeiten hin. "Soweit es Exzesse auf den Finanzmärkten gibt, müssen die mit den Mitteln des Aufsichtsrechts und gegebenenfalls auch des Strafrechts konsequent verfolgt werden", sagte Brinkhaus "Handelsblatt-Online".

Das Instrumentarium hierfür sei vorhanden. "Bereits heute sind zum Beispiel Maßnahmen bis hin zu einem Lizenzentzug für Banken möglich", betonte der CDU-Politiker. Für etwaige Verbesserungen bei der personellen Ausstattung der Justizbehörden seien die Länder zuständig.

In ihre Zuständigkeit falle auch die mögliche Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Auch der SPD-Politiker Schneider machte deutlich, dass bei "systematischen Verstößen" von Banken gegen das Steuerrecht aufsichtsrechtliche Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug in Betracht kämen. Allerdings sieht Schneider das Bundesfinanzministerium in der Pflicht zu prüfen, ob durch eine "Verbesserung des Informationsflusses" von der Finanzaufsicht Bafin an die Finanzbehörden die Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden könne.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.05.2014

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