Steuergewerkschaft regt unbürokratische Pauschal-Regelung für neue Absetzbarkeit von Erstausbildungskosten an

Die Deutsche Steuergewerkschaft hat den Bundesfinanzminister zu einer "schnellen und unbürokratischen Lösung" bei der neu geregelten steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für die Berufsausbildung und für ein Erststudium aufgefordert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, sagte der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe): "Pro Studienjahr sollte ein pauschaler Betrag von 1000 Euro angesetzt werden, begrenzt auf die jeweilige Regelstudienzeit. Abzugsfähig wäre dieser Betrag dann im ersten Berufsjahr. Dann wirkt er sich wie ein Existenzgründungsbonus aus", meinte Eigenthaler.

Bei vier Jahren Erststudium käme man so auf einen Betrag von 4.000 Euro. Ein entsprechender Betrag gilt zwar bereits theoretisch jetzt. Da aber das gegenzurechnende steuerpflichtige Einkommen fehlt, hat sich diese Regelung in der Praxis meist als Luftnummer erwiesen.

"Unser Vorschlag ist eine gute Lösung für die Betroffenen und für die Finanzminister. Und er dient bei den Finanzämtern der Bürokratievermeidung", sagte Eigenthaler. Er erwarte vom Finanzminister, dass nun bei der Umsetzung des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofes, des höchsten deutschen Steuergerichtes, "nicht getrickst" werde, auch nicht durch einen Nichtanwendungserlass.

Vor einem Monat hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass entgegen früherer Meinung Kosten für die Berufsausbildung und für ein Erststudium als vorweg genommene Berufsausgaben abgezogen werden können. Voraussetzung ist, dass der Betroffene die Kosten nachweislich selbst bezahlt und dass die Ausbildung auf eine konkrete berufliche Tätigkeit ausgerichtet ist. Die Nachweise in der Praxis wurden von Verbänden und Finanzämtern als schwierig zu erbringen eingestuft, andererseits kalkulieren die Finanzbehörden mit einem Milliarden-Aufwand.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.09.2011

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