Steuerzahlerbund warnt vor Blankoscheck für spanische Banken

Der Bund der Steuerzahler hat den Bundestag aufgefordert, am morgigen Donnerstag gegen die geplanten Finanzhilfen für den angeschlagenen spanischen Bankenmarkt zu stimmen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das Kernproblem des spanischen Bankensektors, insbesondere des dortigen Sparkassensektors, ist die selbst angeheizte und inzwischen kollabierte Immobilienblase", sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel dem "Handelsblatt". Nach Ansicht der G20-Staaten sei aber lediglich die Banco Santander als systemrelevante Bank einzustufen. Diese habe bisher aber nicht die Absicht erklärt, öffentliche Rettungsgelder in Anspruch zu nehmen.

"Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich und abzulehnen, warum dem spanischen Bankensektor gleich ein Blankoscheck von bis zu 100 Milliarden Euro ausgestellt werden soll", sagte Holznagel. "Den deutschen Steuerzahlern würden damit 29 Milliarden Euro direkte Haftungsrisiken über die EFSF auferlegt." Nach bisherigen Analysen belaufe sich der zusätzliche Kapitalbedarf jedoch nur auf ein Volumen von 51 bis 62 Milliarden Euro.

Holznagel kritisierte zudem, dass eine Beteiligung der Anteilseigner und privaten Gläubiger an der Bankenrestrukturierung in Spanien nicht im Mittelpunkt der Sanierungsmaßnahmen stehe. "Es ist aber nicht Aufgabe der Steuerzahler, für Schulden und Verluste nicht systemrelevanter Banken zu haften", sagte er. Diese Verantwortung müsse stärker von den Eigentümern und Gläubigern der Finanzinstitute übernommen werden.

"Sonst würde abermals das Grundprinzip von Haftung und Eigenverantwortung verletzt." Dies sei durch die bisherigen Euro-Rettungsmaßnahmen bereits zu oft der Fall gewesen. "Letztlich würden Fehlinvestitionen und Spekulationen auf diese Weise belohnt und weiter gefördert."

Kritisch sieht der Steuerzahlerbund überdies, dass die vom Rettungsfonds EFSF bereitzustellenden Darlehen für Spanien im Falle der Aktivierung des Dauerrettungsschirms ESM, auf diesen übertragen werden. Holznagel gab jedoch zu bedenken, dass der ESM aufgrund der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden bisher noch nicht in Kraft sei. "Daher verbietet es sich politisch, den ESM mittels der EFSF bereits jetzt mit Haftungsrisiken für die Steuerzahler zu belegen, obwohl das Bundesverfassungsgericht noch kein Urteil gefällt hat."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.07.2012

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