Stiftung Patientenschutz: Kranke sind Spielball der Pharmaindustrie

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich dafür ausgesprochen, den derzeitigen Entwurf des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen zu verschärfen.

Dortmund (dts Nachrichtenagentur) - "Jeder Patient muss darauf vertrauen können, dass seine bestmögliche Therapie im Vordergrund steht, wenn ihm ein Medikament verordnet wird", sagte Vorstand Eugen Bysch der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagausgabe). Wenn allerdings 1,7 Millionen Patienten in der Regel ohne ihr Wissen an den Anwendungsbeobachtungen beteiligt würden, könne das bezweifelt werden. Der derzeitige Entwurf des Antikorruptionsgesetzes biete keinen ausreichenden Schutz.

"Die Patienten sind weiterhin ein Spielball der Profitinteressen der Pharmaindustrie und der Ärzte." So seien die angedachten Regelungen zur Anwendungsbeobachtung "butterweich", erklärte der Patientenschützer. "Sie lassen einen breiten Ermessensspielraum zu, der am Ende zu Lasten der Patienten geht."

Wo anwendungsorientierte Studien weiterhin notwendig seien, müsse der Gesetzgeber hierfür klare Regeln festlegen. Patienten müssten vorab informiert werden und schriftlich zustimmen. Die Studien dürften nur nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch die Bundesbehörde stattfinden.

Darüber hinaus gelte es, alle wesentlichen Informationen zu den Studien in einer Datenbank öffentlich zu machen. Sogenannte Anwendungsbeobachtungen an Patienten in ihrer jetzigen Form seien zu verbieten. Nach einem Medienbericht zahlt die Pharmaindustrie jährlich etwa 100 Millionen Euro an Ärzte für die Mitarbeit an umstrittenen Studien.

Das geht aus einer gemeinsamen Datenauswertung von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" mit dem Recherchezentrum Correctiv.org hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Bei diesen Beobachtungen handelt es sich nach Einschätzungen von Wissenschaftlern größtenteils um Scheinstudien an Patienten, die vor allem dazu dienten, den Umsatz bestimmter Medikamente zu fördern.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.03.2016

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