Stiftung Warentest stoppt Heftverkauf

Die Stiftung Warentest hat den Verkauf der Februar-Ausgabe ihres "test"-Heftes gestoppt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das bestätigte die Stiftung gegenüber der Zeitung "Die Welt". Grund für den Verkaufsstopp sind Fehler in einem Test von E-Mail-Anbietern. Nach Auskunft der Stiftung ist dies das erste Mal seit Ende 2013, dass der Direktverkauf eines der Hefte gestoppt wurde.

Damals hatte ein Schokoladenhersteller eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erwirkt. Diesmal stoppten die Berliner Warentester ihren Verkauf nach eigener Auskunft freiwillig bereits am 30. Januar, nachdem sie Mängel in einem Test festgestellt hatten. Betroffen seien ein paar tausend der insgesamt rund 460.000 Hefte, die noch nicht an Abonnenten oder Zeitschriftenhändler ausgeliefert wurden.

Für den Großteil der Hefte kam der Stopp zu spät. Die Stiftung Warentest schreibt jedoch auf Anfrage, sie habe so umfassend und schnell wie möglich reagiert. Anlass für den Verkaufsstopp waren Fehler in einem Test von E-Mail-Anbietern, die die Stiftung gegenüber der "Welt" und gegenüber getesteten Unternehmen einräumte.

Die Stiftung Warentest hatte bei 14 Anbietern, darunter Web.de, GMX und Freenet, unter anderem untersuchen lassen, wie gut sich E-Mails verschlüsseln lassen, damit sie zum Beispiel nicht von Hackern mitgelesen werden können. Seit der NSA-Affäre ist dieser Punkt für viele Nutzer wichtig geworden. In der gedruckten Version des Testergebnisses schrieb sie, ein Anbieter könne die Postfächer seiner Kunden komplett verschlüsseln - was auf einer falschen Annahme beruht, wie die Stiftung nun einräumt.

Neben dem gestoppten Direktvertrieb habe sie noch am Veröffentlichungstag den Text vorübergehend von der Internetseite genommen und ihn aus dem PDF-Download und der App entfernt - und später eine korrigierte Version eingestellt. Außerdem habe sie eine Pressemeldung verschickt. Im Folgeheft werde sie darüber hinaus eine ausführliche Korrektur drucken.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.02.2015

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