Stiftungen wollen neue Architektur in der Schulpolitik

Drei Stiftungen machen sich für eine neue Architektur in der Schulpolitik stark.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Der Bildungsföderalismus steckt in der Krise", stellen die Telekom-, die Bertelsmann- und die Robert-Bosch-Stiftung der "Süddeutschen Zeitung" zufolge in einem gemeinsamen Positionspapier fest. Sie fordern einen Nationalen Bildungsrat, der "jenseits reiner Parteipolitik" gestalten soll. Am Freitag steht im Bundesrat die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots in der Wissenschaft zur Beratung an.

Damit will der Bund künftig Hochschulen dauerhaft fördern dürfen. Für die Schulen liegt eine solche Reform der SZ zufolge derzeit allerdings außerhalb des Vorstellbaren. Zu diesem Thema wollen die Stiftungen, die sich unter anderem in der Lehrerausbildung engagieren, nun einen Impuls geben.

In der Bildung sei "ein koordiniertes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen" nötig, heißt es der Zeitung zufolge in dem Papier - anstelle von Blockaden, zum Beispiel auch in der Kultusministerkonferenz. "Trotz der vermeintlich günstigen Rahmenbedingung einer großen Koalition auf Bundesebene herrscht konzeptionell bildungspolitischer Stillstand." Die Stiftungen fordern einerseits, dass auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes für die Schulen möglich wird.

Andererseits eben den neuen Rat für eine strategische Bildungspolitik. Einen Bildungsrat gab es schon mal, von 1965 bis 1975. Er scheiterte letztlich, da er damals oft eher Visionen erarbeitete, ohne konkrete Wege zur Umsetzung aufzuzeigen. Nach dem Vorbild des renommierten Wissenschaftsrates müsse ein Gremium entstehen, das für Schulen länderübergreifende Ziele ausarbeitet, Empfehlungen für die Umsetzung gibt und diese Prozesse zentral begleitet.

In dem Gremium säßen "alle Verantwortlichen an einem Tisch" - Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaftler und Schulpraktiker, vergleichbar mit dem Wissenschaftsrat, der für Hochschulen und Forschung übergreifende Leitlinien beschließt. Dieses mit Politikern von Bund und Länder, Wissenschaftlern sowie Personen des öffentlichen Lebens besetzte Gremium hat einen Zwang zum Konsens - nur einstimmige Gutachten werden als Empfehlung veröffentlicht, schreibt die SZ weiter. So könne hinterher aber auch kein Akteur die Ergebnisse ablehnen. Oft werden Beschlüsse des Wissenschaftsrates zeitnah umgesetzt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.09.2014

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