Straßburg: Verbot von Schwulen-Parade in Moskau für rechtswidrig erklärt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Verbote der Christoper-Street-Day-Paraden in Moskau für rechtswidrig erklärt.

Straßburg/Moskau (dts Nachrichtenagentur) - Damit entsprach das Gremium am Donnerstag einer Klage des russischen Aktivisten der Homosexuellen-Bewegung Nikolaj Alexejew. Alexejew hatte gegen das von 2006 bis 2008 jährlich verhängte Verbot für Homosexuellen-Aufmärsche in Moskau vor dem Straßburger Gericht geklagt. Mit ihrer Absage habe die Moskauer Stadtleitung zugleich drei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Versammlungsfreiheit, Recht auf wirksame Beschwerde und Diskriminierungsverbot) verletzt, befand das Straßburger Gremium.

Überdies bekam Alexejew vom Gericht 12.000 Euro moralische Entschädigung und 17.510 Euro an Gerichtskosten zugesprochen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.10.2010

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