Strafverteidiger: Justiz in Deutschland bei Sexualdelikten nicht sensibel genug

Der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn hat die Justiz in Deutschland kritisiert, nicht sensibel genug mit Sexualdelikten umzugehen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Fall einer Lehrerin , die derzeit in Darmstadt vor Gericht steht, weil sie einen Kollegen fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt haben soll, sei dafür ein gutes Beispiel. "Falschbeschuldigerinnen können weiterhin risikolos ihre Behauptungen in die Welt setzen und Leben zerstören", kritisierte Schwenn in der "Welt am Sonntag". Es sei eine Ausnahme, dass es jetzt in diesem Fall überhaupt zur Hauptverhandlung komme.

"Normalerweise versuchen die Staatsanwaltschaften ihres schlechten Gewissens wegen alles, um solche Fälle unter den Teppich zu kehren." In dem Fall, den der Strafverteidiger anführt, hatte die Lehrerin 2001 ihren Kollegen beschuldigt, sie in der Schule missbraucht zu haben. Dieser war dafür zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, die er auch absaß.

Erst 2011, zehn Jahre später, wurde ihm in einem Wiederaufnahmeverfahren zweifelsfrei die Unschuld bescheinigt. Kurz darauf verstarb er. Seit Mai wird nun gegen die Lehrerin in Darmstadt wegen schwerer Freiheitsberaubung verhandelt.

Sie soll den Kollegen beschuldigt haben, um sich seiner im Kampf um einen besseren Posten zu entledigen, so die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Ihr drohen zehn Jahre Haft. Schwenn ist überzeugt, dass in manchen Gerichten aus falsch verstandenem Opferschutz die Rechte von Beschuldigten nicht genug beachtet werden: "Wenn Opferschutz und Voreingenommenheit dazu führen, dass man kritische Fragen unterlässt, führt das zu Fehlurteilen", sagte Schwenn.

Am Montag werden in Darmstadt die Plädoyers gehalten, das Urteil wird für Mitte September erwartet.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.09.2013

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