Strauß-Sohn rechnet mit Seehofer-CSU ab

Max Josef Strauß, der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß, sieht die CSU in einer schweren Krise.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dass die schwarz-gelbe Regierung in Bayern in jüngsten Umfragen keine Mehrheit mehr habe, sei die Schuld der Parteiführung unter dem Vorsitzenden Horst Seehofer, schreibt Strauß in einem Gastbeitrag für "Handelsblatt-Online". "Das Dramatische dabei ist, dass Bayern so konservativ ist wie eh und je, die CSU aber diese Stimmung nicht repräsentiert. Und noch schlimmer für die Partei: Von der legendären Kampffähigkeit der CSU besteht nur noch die Legende", schreibt Strauß.

"Vorbei sind die Zeiten, in denen die CSU ein gefürchtetes Kampfgeschwader war. Sie fällt mehr und mehr zurück in den Honoratiorenklub der 50er- und 60er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts." Für die schlechten Umfrageergebnisse macht Strauß Seehofers Haltung bei politischen Streitthemen verantwortlich.

So habe er etwa beim umstrittenen Betreuungsgeld gedroht, die Koalition platzen zu lassen, obwohl die familienpolitische Leistung auch in CSU-Kreisen wenig beliebt sei. Harsche Kritik äußerte Strauß auch an der Haltung der CSU zur Euro-Krise. Naturgemäß sei die Verunsicherung der Bürger über die Zukunft des Euros und damit ihres privaten Vermögens und ihrer Ersparnisse in einer konservativen Partei wie der CSU besonders ausgeprägt.

Doch statt Lösungen anzubieten, drohe Seehofer wieder mit dem Ende der Koalition, indem er weitere Zugeständnisse Deutschlands an die peripheren Euro-länder infrage stelle. Strauß rät Seehofer zu einem Imagewechsel, um die CSU aus ihrem Dilemma zu befreien. "Wie man es machen sollte, zeigt derzeit vorbildlich Bundespräsident Gauck", schreibt er.

"Souverän und in aller Ruhe stellt er die Grundwerte wieder in den Vordergrund, die Deutschland und Europa groß gemacht haben." Und dafür habe er nach den Meinungsumfragen die Zustimmung und Mehrheiten, die die CSU in Bayern mal gehabt habe.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.07.2012

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