Streit um Mindestlohn spitzt sich zu: DGB-Chef attackiert Wirtschaft

Der Streit um den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde spitzt sich zu: DGB-Chef Michael Sommer wirft der deutschen Wirtschaft vor, sie wolle den Koalitionskompromiss "kaputt schießen" und kündigt massiven Widerstand an.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Gewerkschaften sind nicht bereit, irgendeine Aufweichung des Mindestlohns mitzumachen", sagte Sommer der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Dienstagausgabe). "Wir sind entschlossen, uns zu wehren." Der DGB starte jetzt eine neue Mindestlohnkampagne zur Mobilisierung, der Bundesregierung habe er das bereits mitgeteilt: Die Gewerkschaften seien "im Notfall steigerungsfähig", es gehe um eine ihrer zentralen Forderungen.

Sommer warf der Wirtschaft vor, sie rede jetzt Teilprobleme beim Mindestlohn hoch und verlange immer neue Ausnahmen, "um das ganze Vorhaben kaputt zu machen." Der DGB lasse sich aber nicht mit Ausnahmeregelungen "hinter die Fichte führen". Sommer schloss auch Ausnahmen etwa für Ehrenamtler oder Minijobber aus.

Diskutieren müsse man nur noch Detailfragen etwa zur Mindestlohnfrage bei Strafgefangenen. Er selbst sei "wild entschlossen, den Mindestlohn jetzt durchzubringen." Sommer forderte, den ab 2015 geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro noch in dieser Wahlperiode ein- oder zweimal zu erhöhen: Die erste Anpassung sollte schon Ende 2015 beschlossen werden.

Der DGB-Chef verlangte von der Bundesregierung zudem die Einrichtung einer anonymen Beschwerde-Hotline, bei der Beschäftigte oder Mitbewerber Verstöße eines Unternehmens gegen das Mindestlohngesetz melden könnten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit müsse dann der Anzeige nachgehen. Eine solche Hotline nach dem Vorbild Großbritanniens sei für Deutschland Neuland - aber der Mindestlohn müsse nicht nur eingeführt, sondern auch gezahlt werden, forderte Sommer.

In Großbritannien funktioniere das sehr gut, denn jeder wisse, "dass Verstöße auffliegen und geahndet werden".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.03.2014

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