Streit um Post-Privilegien für neue Zustellgesellschaften

Die Monopolkommission stellt sich gegen die von der Deutschen Post für die neuen Zustellgesellschaften reklamierten Steuervorteile: "Die Deutsche Post kombiniert die Chancen des freien Marktes mit denen des politisch geschützten Staatsunternehmens - zum Wohl der eigenen Aktionäre und des mit Millionengehältern ausgestatteten Spitzenpersonals, aber zu Lasten der Wettbewerber. Beides - freier Markt und politische Privilegierung - passt nicht zusammen", sagte ihr Vorsitzender Daniel Zimmer der F.A.Z. (Dienstagsausgabe). Das Gremium berät die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen. Weil die Post ein flächendeckendes Zustellnetz von der Alm bis zu den Halligen unterhält, verzichtet der Finanzminister als Ausgleich für diesen "Universaldienst" bei der Zustellung von Briefen und Paketen teilweise auf seine 19 Prozent Umsatzsteuer.

Für die Post ist es selbstverständlich, dass die Regionalgesellschaften diesen Steuervorteil in Anspruch nehmen können: "Soweit eine Konzerngesellschaft der Deutschen Post AG solche Universaldienstleistungen erbringt sind diese steuerbefreit. Dies gilt auch für die Delivery-Gesellschaften", erläuterte ein Konzernsprecher. Trotz des harten Arbeitskampfes um die "Niedriglohngesellschaften" steht die Gewerkschaft Verdi in dieser Frage an der Seite der Post: Der Umsatzsteuervorteil für den Universaldienst "basiert auf einer europäischen Regelung und steht nicht zur Disposition", sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende und Verdi-Verhandlungsführerin Andrea Kocsis der F.A.Z. Die Zeitung vermutet dahinter die Sorge, dass der Druck auf die überdurchschnittlich hohen Löhne im Konzern weiter wachsen würde, sollten die politischen Privilegien entfallen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.06.2015

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