Strobl will neue Regeln für Bundeswehr-Einsatz im Innern

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl will den Einsatz der Bundeswehr im Innern auf eine neue rechtliche Grundlage stellen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Er sei fest davon überzeugt, dass "bestimmte terroristische Angriffe aus der Luft nur militärisch abgewehrt werden können", sagte Strobl der "Welt am Sonntag". "In solchen Fällen haben wir gar keine andere Möglichkeit, als die Bundeswehr im Innern einzusetzen." Die Union sei bereit, "rechtlich nachzubessern", um "Klarheit zu schaffen".

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen nur Flugzeuge abgeschossen werden, in denen ausschließlich Terroristen sitzen. Karlsruhe verlangt auch, dass ein Beschluss des gesamten Bundeskabinetts vorausgehen muss. In der Koalition gebe es Überlegungen, das Grundgesetz zu ändern, damit die Entscheidung über den Abschuss von Terrorflugzeugen notfalls vom Verteidigungsminister allein getroffen werden könne.

Strobl machte sich zugleich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stark. "Alle Sicherheitsbehörden sagen, dass sie die Vorratsdatenspeicherung brauchen", betonte er. "Wir sollten uns in Deutschland und Europa so schnell wie möglich auf eine Mindestspeicherdauer von drei Monaten verständigen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten gekippt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte im Frühjahr auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), im Kampf gegen islamistische Terroristen das Strafrecht zu verschärfen, nannte Strobl "nicht ausreichend".

Er verlangte, auch die Werbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen, unabhängig von Vereinsverboten durch den Innenminister. "Es geht darum, den Anfängen zu wehren und den geistigen Nährboten des islamistischen Terrors zu beseitigen", sagte Strobl. "Hassparolen verbreiten sich in rasender Geschwindigkeit über das Internet. Natürlich wird dort ganz gezielt der terroristische Nachwuchs rekrutiert. Das geht gar nicht, das muss mit Strafe bewehrt werden." Es gebe "allen Grund zu größter Wachsamkeit", mahnte Strobl. "Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass sie uns auch schützen können."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.10.2014

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