Studie: 1,5 Millionen Menschen in Österreich sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet

Im Jahr 2012 waren rund 1,5 Millionen Menschen in Österreich armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, ein Anteil von 18,5 Prozent der Bevölkerung.

Wien (dts Nachrichtenagentur) - Zu diesem Ergebnis kommt laut Statistik Austria die EU-Statistik zu Einkommen und Lebensbedingungen 2012 (EU-SILC). Demnach seien zudem fünf Prozent der Bevölkerung von mehreren Gefährdungslagen gleichzeitig betroffen und gälten somit als mehrfach ausgrenzungsgefährdet, hieß es. Besonders betroffen seien Personen in Ein-Eltern-Haushalten, alleinlebende Frauen ohne Pensionsbezug sowie Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft.

Dagegen wiesen Mehrpersonenhaushalte mit einem oder zwei Kindern deutlich seltener Benachteiligungen auf. Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und höherer Bildung würden zudem ein unterdurchschnittliches Risiko tragen, in soziale Gefährdungslagen zu geraten. Der EU-Vergleich zeige zudem, dass die Einwohnerinnen und Einwohner Österreichs jedoch mit dem berechneten Wert von 18,5 Prozent weiterhin unterdurchschnittlich armuts- oder ausgrenzungsgefährdet seien.

Im Jahr 2012 waren den Angaben zufolge 124,5 Millionen Personen beziehungsweise 24,8 Prozent der Bevölkerung in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Die niedrigste Quote der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung weisen dabei die Niederlande (15,0 Prozent) und Tschechien (15,4 Prozent) auf, die höchste Bulgarien (49,3 Prozent). In Deutschland waren im vergangenen Jahr etwa 16 Millionen Menschen (19,6 Prozent) von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Dieses Ergebnis der Erhebung Leben in Europa (EU-SILC) 2012, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag mit. Demnach lag der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen in der gesamten Europäischen Union auch noch deutlich höher als in Deutschland. Nach der Definition für EU-SILC setzte sich die Quote für Deutschland im Jahr 2012 aus den Prozentanteilen der armutsgefährdeten Bevölkerung (16,1 Prozent), der von erheblicher materieller Entbehrung betroffenen Bevölkerung (4,9 Prozent) und der Bevölkerung in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung (9,8 Prozent) zusammen.

Als arm oder sozial ausgegrenzt gilt eine Person dann, wenn eines oder mehrere der drei genannten Kriterien auf sie zutreffen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.12.2013

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