Türkei: Deutsche Abgeordnete für Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen

Führende deutsche EU-Abgeordnete haben den sofortigen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gefordert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der FDP-Spitzenkandidat bei den Europawahlen, Alexander Graf Lambsdorff, sagte der "Welt": "Die Europäische Union sollte die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aussetzen und sich nicht länger auf einen Beitrittsprozess konzentrieren, der auf der Stelle tritt. Die Verhandlungen gehören in ein Tiefkühlfach." Man könne nicht mit einem Land verhandeln, "das semiautoritär geführt wird und wichtige Freiheitsrechte und rechtsstaatliche Prinzipien verletzt", sagte der EU-Spitzenpolitiker weiter.

"Es gibt auch keine demokratische Unterstützung für einen Beitritt der Türkei in wichtigen EU-Mitgliedsländern wie Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich und Belgien. Das muss man zur Kenntnis nehmen." Lambsdorff bezeichnete die das Land am Bosposrus als "wichtigen Nachbarn": "Wir können in vielen Bereichen, wie Energie, Innovation und Forschung, gut zusammenarbeiten - unabdingbare Voraussetzung dafür ist aber, dass man sich respektvoll begegnet."

Der CSU-Spitzenkandidat für die Europawahlen, Markus Ferber, sagte der "Welt": "Die Beitrittsgespräche mit der Türkei sollten sofort abgebrochen werden. Die Türkei ist kein Land, das der Europäischen Union beitreten kann. Das Land entwickelt sich immer weiter von Europa und von den europäischen Grundwerten weg."

Seriöse Beitrittsverhandlungen hätten noch niemals stattgefunden. "Wir sollten mit der Türkei bilaterale Verträge abschließen, wie die EU das auch mit der Schweiz getan hat und dann in bestimmten Bereichen zusammenarbeiten." Hintergrund: Die Beitrittsgespräche mit der Türkei umfassen 35 Verhandlungskapitel, die sich mit verschiedenen Themengebieten befassen.

Bisher wurde erst ein Kapitel, Wissenschaft und Forschung, abgeschlossen. 14 Kapitel sind derzeit geöffnet, 18 Themenbereiche sind dagegen blockiert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.04.2014

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