Telekom plant Wertobergrenze für Geschäftseinladungen

Die Deutsche Telekom will mit einer Wertobergrenze bei Geschäftseinladungen zu Sport- oder Kulturveranstaltungen für Transparenz sorgen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir werden in absehbarer Zeit bei uns eine Obergrenze in Höhe eines mittleren dreistelligen Euro-Betrags einführen, um den Aufwand von vielen Einzelprüfungen zu reduzieren und mehr Klarheit zu schaffen", sagte Stephan Althoff, Leiter Konzernsponsoring der Telekom dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). Eine geschenkte Eintrittskarte solle künftig beim Bonner Unternehmen nach Handelsblatt-Informationen in der Regel nicht mehr als rund 500 Euro wert sein Wo genau die Wertgrenze eingezogen wird, muss der Konzernvorstand laut Althoff noch beschließen. "Die übrigen Einladungsregeln bleiben bestehen. So laden wir seit 2006 grundsätzlich keine Amtsträger mehr ein. Und rund um eine Einladung darf kein vertraglicher Abschluss anstehen oder getätigt werden", sagte Althoff. Alle Vorstandseinladungen sowie solche Einladungen, die künftig das Limit übersteigen, würden intern einer Einzelfallprüfung unterzogen werden Mit den selbst auferlegten Compliance-Regeln will das Unternehmen vermeiden, mit dem Korruptionsstrafrecht in Konflikt zu kommen.

Die Deutsche Telekom investiert als Sponsor allein in Deutschland rund 50 Millionen Euro und verfügt so über erhebliche Ticketkontingente bei Sport- und Kulturveranstaltungen. Wegen fehlender Rechtssicherheit im Bereich Hospitality (Einladungen in VIP-Bereiche) werde es immer komplizierter für Sponsoren, Geschäftspartner einzuladen, ohne ins Visier der Staatsanwaltschaft zu geraten, sagte Althoff Beim FC Bayern München, wo die Telekom als Hauptsponsor agiert, hat das Unternehmen bereits eine Loge mit zwölf Sitzen zurückgegeben. "Es wurde zunehmend schwierig, bei uns Topmanager zu finden, die bereit waren, andere Gäste einzuladen - wissend, dass der Wert dieser Einladung bei rund 1.000 Euro pro Ticket liegt. Und es war immer schwieriger, Gäste zu finden", sagte Althoff. Der Fall des ehemaligen EnBW-Vorstandsvorsitzenden Utz Claassen, der sich wegen Einladungen zur Fußball-WM vor Gericht verantworten musste, hatte 2006 die sponsoringtreibende Wirtschaft alarmiert Althoff, der zugleich der Großsponsorenvereinigung S20 vorsteht, erwartet vom Gesetzgeber keine weitere Klarheit. "Eine Lex Sponsoring ist illusorisch. Ob der richterlichen Freiheit im Strafrecht kann man das nicht abschließend regeln. Aus Brüssel droht eher eine Verschärfung des Korruptionsrechts." Die S20 hat im Juli einen Leitfaden "Hospitality und Strafrecht" in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium veröffentlicht, der betroffenen Firmen als Handlungsempfehlung dient. Unternehmen wir Allianz, Siemens und Mercedes-Benz gehören der S20 an. Die Vereinigung repräsentiert nach eigenen Angaben ein Sponsoringvolumen von rund 500 Millionen Euro im Jahr.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.09.2011

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