Telekom-Prozess: Kleinaktionäre gehen leer aus

Im jahrelangen Prozess von 17.000 Kleinanlegern gegen die Deutsche Telekom haben die Kläger eine Schlappe erlitten.

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch in einem Musterprozess urteilte, enthielt der Börsenverkaufsprospekt des Konzerns aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler. Die Kleinaktionäre können somit keinen Schadensersatz geltend machen und gehen leer aus. Prozessbeobachter erwarten, dass das Verfahren nun vor den Bundesgerichtshof gebracht wird.

Die Aktionäre werfen der Telekom vor, in ihrem Börsenverkaufsprospekt zum dritten Börsengang im Jahr 2000 nicht genügend über wirtschaftliche Risiken informiert zu haben. Der Konzern bestreitet dies.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.05.2012

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