Terrorbekämpfung: Bundesjustizministerin will Telekom-Daten anlassbezogen nutzen

Nach der jüngsten Terrorwarnung der Bundesregierung hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Forderungen zurückgewiesen, das vom Bundesverfassungsgericht verworfene Vorratsdatenspeicherungsgesetz in Deutschland wieder aufleben zu lassen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" kündigte die FDP-Politikerin aber an, ihr Ministerium bereite eine "anlassbezogene Nutzung von Verbindungsdaten" vor. Dabei handele es sich um das "Quick-freeze"-Verfahren, das sogenannte Schockfrosten. Dieses Verfahren ziele darauf, Telekommunikations-Verkehrsdaten für Zwecke etwa der Strafverfolgung vorübergehend zu sichern.

Leutheusser-Schnarrenberger verwies auf die Vereinigten Staaten, wo das Verfahren erfolgreich praktiziert werde. Dessen Ablauf erklärte die Ministerin mit den Worten: "Durch eine Anordnung wird die routinemäßige Löschung der Daten unterbunden. Die Daten werden "eingefroren". Sobald ein Beschluss vorliegt, ist dann die Nutzung der Daten erlaubt, sie werden wieder "aufgetaut" und der Strafverfolgungsbehörde ausgehändigt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.11.2010

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