Transrapid-Prozess: Fahrdienstleiter gestehen Fehlverhalten

Im Prozess um das tödliche Transrapid-Unglück aus dem Jahr 2006 haben zwei Fahrdienstleiter vor Gericht ein Fehlverhalten eingeräumt.

Osnabrück (dts Nachrichtenagentur) - Beim Start des Prozesses vor dem Osnabrücker Landgericht bat einer der Angeklagten am Donnerstag zudem um Entschuldigung. Die beiden Angeklagten hatten am 22. September 2006 auf einer Teststrecke in Lathen (Landkreis Emsland) die Startfreigabe für den Hochleistungszug Transrapid gegeben. Dabei hatten sie jedoch vergessen, dass sich noch ein Werkstattwagen auf der Teststrecke befand.

Daraufhin raste der Zug mit einem Tempo von 170 Stundenkilometern in den Waggon. Bei dem Unglück kamen insgesamt 23 Menschen ums Leben, elf wurden verletzt. Bereits 2008 wurden zwei frühere Betriebsleiter für Organisationsmängel zu Geldstrafen von 20.000 und 24.000 Euro verurteilt.

Die beiden Angeklagten konnten jedoch erst jetzt vor Gericht erscheinen, da sie nach der Katastrophe aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandelbar waren, so ein ärztliches Gutachten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.03.2011

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