UN-Gremium: Wikileaks-Gründer Assange unrechtmäßig inhaftiert

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ist der Ansicht, dass Wikileaks-Gründer Julian Assange "willkürlich inhaftiert" wurde.

Genf/London (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte das Gremium am Freitag mit. Für die Inhaftierung müsse er von Großbritannien und Schweden entschädigt werden. Die beiden Länder müssten zudem dafür sorgen, dass der Australier sich frei bewegen könne.

Die Entscheidung ist allerdings rechtlich nicht bindend. Assange hatte im Jahr 2014 eine Beschwerde bei den Vereinten Nationen eingereicht. Der Australier hatte am Donnerstag angekündigt, er werde sich der britischen Polizei stellen, sollte die Entscheidung eines UN-Gremiums in seinem Fall negativ ausfallen.

Sollte das Gremium jedoch zu seinen Gunsten entscheiden, erwarte er die sofortige Rückgabe seines Passes und einen Stopp weiterer Festnahmeversuche. Die britische Polizei kündigte an, Assange festzunehmen, sobald er die ecuadorianische Botschaft verlasse - unabhängig von der Entscheidung des UN-Gremiums. Assange hält sich seit Juni 2012 in der Botschaft Ecuadors in London auf.

Die schwedischen Behörden hatten im November 2010 einen internationalen Haftbefehl gegen Assange erlassen, den ein Gericht in Stockholm im Juli 2014 noch einmal bestätigt hatte. Der Wikileaks-Gründer hatte erklärt, dass er nicht nach Schweden reisen wolle, weil er eine Auslieferung an die USA fürchte. Dort gilt er wegen der Enthüllung geheimer Dokumente als Terrorist.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.02.2016

Zur Startseite