US-Gerichtshof erlaubt Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter

Washington (dts Nachrichtenagentur) - Die US-Behörden dürfen Sexualstraftäter nach Beendigung ihrer Haftstrafe unter bestimmten Umständen auf unbestimmte Zeit hinter Gittern halten, wenn Beamte die Insassen als "sexuell gefährlich" einschätzen.

Das urteilte heute der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben, wonach der Kongress seine Macht überschreiten würde, wenn er ein Gesetz beschließt, wonach gefährliche Sexualstraftäter auf unbestimmte Zeit festgehalten werden. Vier Männer, die Haftstrafen von drei bis acht Jahren wegen Besitz von Kinderpornographie und sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen abgesessen hatten, hatten eine Klage eingereicht, weil sie seit nunmehr zwei Jahren nach Beendigung der Haftstrafe immer noch hinter Gittern sitzen.

Die Strafvollzugsbehörden hatten die Einschätzung vertreten, dass im Falle einer Freilassung ein Risiko für weitere Sexualstraftaten bestünde.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.05.2010

Zur Startseite