Umfrage: Mehrheit der Deutschen befürwortet Mindestlohn weiter

Trotz der Kritik an den Dokumentationspflichten und zum Teil gestiegener Preise etwa fürs Taxifahren befürwortet die große Mehrheit der Bevölkerung weiter den Mindestlohn.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies geht aus einer neuen repräsentativen Umfrage von Infratest Dimap hervor, die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Auftrag gab und über die die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe) berichtet. Danach halten 86 Prozent der erwachsenen Bevölkerung die Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze in Höhe von 8,50 Euro nach wie vor für richtig. Von den Befürwortern wiederum bewerten 94 Prozent den Mindestlohn weiter positiv, auch wenn deshalb Preise steigen.

Nur etwa jeder Zehnte lehnt der Umfrage zufolge das Gesetz ab. Gefragt wurde vom 21. bis 25. Februar 2015, also gut sieben Wochen nach Einführung des Mindestlohns. Genauso hoch waren die Zustimmungswerte bereits im Mai 2014. "Die Bürger lassen sich offensichtlich nicht davon irritieren, dass Teile der Wirtschaft und der CDU/CSU die Bürokratie-Keule aus der Ecke geholt haben und versuchen, völlig normale Vorgänge - wie die Dokumentation von Arbeitszeiten - zu diskreditieren", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der SZ. Die Menschen könnten sich "durchaus in die Lage derjenigen versetzen, die täglich hilfreiche Dienstleistungen erbringen oder gute Produkte herstellen und als Gegenleistung bisher mit Hungerlöhnen abgespeist worden sind".

Aus der Umfrage geht auch hervor, dass offenbar etliche Unternehmen versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Fast jeder Fünfte (18 Prozent) der gut 1.000 Befragten gab an, schon einmal Erfahrungen mit solchen Tricks gemacht zu haben. Drei Prozent erklärten, persönlich betroffen zu sein.

Weitere 15 Prozent sagten, sie hätten davon im Freundes- oder Bekanntenkreis gehört. Drei Viertel der Befragten sehen es als Vorteil an, dass durch den Mindestlohn weniger Beschäftigte ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.03.2015

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