Umweltbundesamt beharrt auf strengere Regeln beim Fracking

Im Streit um das Gas-Fracking beharrt das Umweltbundesamt (UBA) auf eine deutliche Verschärfung der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) sagte die Präsidentin der Behörde, Maria Krautzberger: "Wir machen keine Abstriche und drängen auf klare Regeln zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Grund- und Trinkwasservorkommen in Deutschland". Das Amt setze sich deshalb für verbindliche Grundwasseruntersuchungen vor, während und nach dem Fracking ein: "Wird auch nur die geringste Verschlechterung der Wasserqualität festgestellt, dann muss dies bedeuten, dass das Fracking nicht stattfinden kann. Hier muss null Toleranz gelten", erklärte die Präsidentin des Umweltbundesamtes, das in den nächsten Wochen ein Gutachten zu den Umweltfolgen von Fracking vorlegen will.

Mit Fracking (englisch: Aufbrechen) ist es möglich, Gas- und Ölvorkommen zu fördern, die in gering durchlässigen Gesteinsschichten gebunden sind. Dabei wird mit Wasser, Sand und chemischen Zusätzen das Gestein so weit aufgebrochen, dass Gas oder Öl hindurchströmen kann. Umweltschützer warnen vor einer Verunreinigung des Grundwassers durch chemische Zusätze.

Laut UBA könnte die umstrittene Methode wegen fehlender gesetzlicher Regelungen gegenwärtig sogar in Wasserschutzgebieten angewandt werden. Das soll künftig nicht mehr möglich sein: Das UBA unterstützt ein gesetzliches Verbot von Fracking-Maßnahmen in Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten. Wasserschutzgebiete umfassen heute zirka 14 Prozent Deutschlands.

Vorstellen kann sich Krautzberger eine Öffnungsklausel für die Bundesländer, auf deren Grundlage Regelungen zum Schutz weiterer Gebiete getroffen werden können. Die UBA-Präsidentin forderte zudem, den Einsatz von gefährlichen Frackflüssigkeiten zu verbieten. "Wir drängen auf strenge Regeln, was erlaubt ist und was als giftig für die Umwelt zu verbieten ist", so Krautzberger.

Dazu zählte sie unter anderem krebserregende und erbgutverändernde Stoffe. Das Umweltbundesamt empfiehlt überdies ein öffentlich zugängliches Kataster der beim Fracking zugelassenen und verwendeten Flüssigkeiten. Das nach dem Frackvorgang zusammen mit dem Gas zutage geförderte Lagerstättenwasser, das auch gefährliche Stoffe enthalte, müsse nach dem Stand der Technik aufbereitet und entsorgt werden. Krautzberger betonte: "Mit derartigen Regelungen würden wir erstmals anspruchsvolle Umweltauflagen für die Fracking-Technologie in Deutschland haben." Dies beinhalte auch eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung für jedwede Form von Fracking.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.07.2014

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