Ungarische Verfassung verstößt laut Rechtsgutachten des Europarats gegen demokratische Grundrechte

Die vom ungarischen Premierminister Viktor Orbán eingeführte Verfassung verstößt in ihren Kernpunkten gegen demokratische Grundrechte.

Budapest (dts Nachrichtenagentur) - Zu diesem Schluss kommt ein bislang vertrauliches Rechtsgutachten der "Venedig-Kommission" des Europarats, das dem "Spiegel" vorliegt. Entscheidende Teile der Reform widersprächen nicht nur europäischen Standards, sie würden im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch das Recht auf einen fairen Prozess in Frage stellen, heißt es in dem Bericht. "Die Reform als Ganzes bedroht die Unabhängigkeit der Justiz", so das Urteil.

Scharfe Kritik üben die Autoren auch an dem neugeschaffenen ungarischen Landesrichteramt. Dessen im Dezember vom Parlament gewählte Leiterin hat das Recht, Richter zu ernennen, zu versetzen und zu entscheiden, welcher Richter welchen Fall bearbeiten darf. "In keinem anderen Mitgliedstaat des Europarats verfügt eine einzelne Person über solche Macht", schreiben die Vertreter der Organisation, zu der 47 Staaten gehören.

Die Führung des Landesrichteramts habe "weitgehenden Ermessensspielraum, der meistens nicht einer juristischen Kontrolle untersteht". Sobald das Parlament in Budapest einen Leiter eingesetzt hat, besitze es keine Möglichkeit, diese zu kontrollieren. "Der Bericht ist besorgniserregend", sagt der CDU-Europa-Abgeordnete Andreas Schwab.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.03.2012

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