Unternehmen sehen KWK-Novelle skeptisch

Unternehmen sehen die geplante Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) skeptisch: Einer Umfrage der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) unter 190 Unternehmen zufolge macht die Novelle den Ausbau von KWK-Anlagen unattraktiv, berichtet das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - 53 Prozent der Befragten gaben an, die Eigenversorgung mit KWK-Anlagen werde durch die geplanten Neuregelungen unattraktiv, nur 18 Prozent erwarten dagegen Verbesserungen. 20 Prozent sehen keine Veränderungen. Allerdings sind die Befragten auch mit Blick auf Anlagen, die der öffentlichen Versorgung dienen, skeptisch: Nur 18 Prozent der Befragten, die selbst Anlagen zur Stromnetzeinspeisung betreiben, erwarten durch die KWK-Novelle Verbesserungen.

Die Neufassung des Gesetzes drohe "zum Rohrkrepierer für Wirtschaft, Umwelt und Verbraucher zu werden", sagte Deneff-Vorstandschef Carsten Müller dem "Handelsblatt". Sie entziehe der bislang erfolgreichen dezentralen Energieerzeugung die Grundlage Das KWKG wird derzeit reformiert. Es regelt die Förderung von Kraftwerken, die Strom und Wärme gleichzeitig produzieren.

Bei den Anlagen wird unterschieden zwischen Anlagen, die ins öffentliche Netz einspeisen, und Anlagen für den Eigenverbrauch. Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium rückt die erstgenannten Anlagen in den Mittelpunkt der Förderung. Fachleute sind mit Blick auf den Gesetzentwurf ebenfalls skeptisch.

"Die geplante Förderung für Neuanlagen reicht nicht aus. Sie wird nicht zu Investitionen führen. Dabei wäre das notwendig, um die Klimaziele zu erfüllen", sagte Felix Matthes vom Öko-Institut dem "Handelsblatt".

Matthes verteidigt die Förderung von erdgasbefeuerten Bestandsanlagen, die ins öffentliche Netz einspeisen. Ohne diese Regelung käme es zu einer "Welle von Stilllegungen". Den Pessimismus der Befragten hinsichtlich der Anlagen für den Eigenverbrauch teilt er nicht: Bei den KWK-Anlagen der Industrie sei der Problemdruck "wesentliche geringer" als bei solchen, die der öffentlichen Versorgung dienen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.11.2015

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