Unterstützung für Flüchtlinge in Deutschland muss neu berechnet werden

Die Sozialleistungen für Asylbewerber und weitere Flüchtlinge verstoßen nach Einschätzung der Bundesregierung gegen das Grundgesetz und müssen neu berechnet werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Darin heißt es, dass die Höhe der üblichen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz "auf der Grundlage von Kostenschätzungen" bestimmt worden sei. Diese Art der Festsetzung entspreche "nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts" zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze vom Februar dieses Jahres.

Damals hatten die Verfassungsrichter das Verfahren zur Ermittlung der Sätze als verfassungswidrig verworfen, weil diese ebenfalls geschätzt worden waren. Stattdessen hatten die Richter verlangt, die Hatz-IV-Sätze mit Hilfe einer transparenten und nachvollziehbaren Methode festzulegen. Diese Maßstäbe sind nach Einschätzung des Bundesregierung auch auf die Leistungen für Asylbewerber anzuwenden.

Das heißt, der Bedarf der Flüchtlinge muss so wie im Fall der Hartz-IV-Bezieher neu ermittelt werden. Vergangenes Jahr erhielten gut 121.000 Ausländer Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Drittel von ihnen erhielt Geld in Höhe der Sozialhilfe.

Zwei Drittel, 80.000 Menschen, bekamen die sogenannte Grundleistung, die um etwa 33 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz bei 225 Euro im Monat liegt und die nun in Frage steht. In der Regel handelt es sich um Asylbewerber oder abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können. Die Sätze sind seit Einführung des Gesetzes 1993 nicht erhöht worden.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, die Leistungen für Flüchtlinge würden nun überprüft, eine Neuregelung sei jedoch erst für die Zeit nach einer Hartz-IV-Reform geplant. Die Initiatorin der Anfrage, die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke, forderte dagegen, den "seit 1993 andauernden Verfassungsbruch" sofort zu beenden. Das Asylbewerberleistungsgesetz müsse abgeschafft werden. "Schutzsuchende sollen arbeiten dürfen und bei Bedarf Unterstützung erhalten wie alle anderen auch", sagte sie der SZ.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.11.2010

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